Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Die PonySchule Susanne Kühn und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitpädagogik, pferdegestütze Therapie sowie Reitunterricht.
Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von Reitpädagogik, pferdegestützte Therapie und Reitunterricht. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der/die Reitschüler /in (dessen/deren Erziehungsberechtigte/r) in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.
Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann der Unterricht durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem (als Wertkarte) und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.
Der Unterricht erfolgt als reitpädagogische Förderung in Theorie und Praxis am und mit dem Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den Reitlehrern.
Eine Reitpädagogikgruppenstunde dauert 60 Minuten. Eine pferdegestützte Therapie wird als Einzelstunde abgehalten und dauert ebenfalls 60 Minuten.
Für den Unterricht stehen der Stall, der Reitplatz und das Ausreitgelände zur Verfügung. Der Unterricht findet ohne Eltern/Begleitpersonen statt. Diese können außerhalb des Zauns am Reitplatz gerne zuschauen, sie werden jedoch gebeten den Unterricht nicht durch Gespräche oder Kommentare zu stören.
Die Reitkinder müssen pünktlich zum Unterrichtsende abgeholt werden, eine Beaufsichtigung der Kinder nach Beendigung der Unterrichtseinheit kann nicht gewährleistet werden.
Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Reitschüler werden empfohlen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.
Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.
Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.
Reitplätze, Koppeln, Pferdeboxen u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden. Das Füttern der Pferde ist nur nach Absprache gestattet.
Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen. Für den Anfang wird ein gutsitzender Fahrrad oder Skaterhelm auch akzeptiert.
Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Plicht: bequeme enganliegende Hose oder Leggins, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.
Die Reitschüler/innen bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.
Zum Wohle unserer Pferde besteht eine Gewichtsgrenze der Reiter von 60kg.
Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.
Das PonySchulabo ist vom Reitschüler (Erziehungsberechtigten) jeweils bis zum 5. eines Monats zu bezahlen und gilt für eine Einheit pro Woche am festgelegten Termin (Stammplatz). Die Monatspreise sind eine Mischkalkulation und basieren auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr. Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden. Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn durch Ferien und Feiertage weniger Termine im Monat stattfinden.
Einzelreitstunden, Events, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden.
Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Ponystunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse die nicht regional typisch sind. Bei Regen oder Schnee wird ein "Schlechtwetterprogramm" im Stall stattfinden. Grundsätzlich wird eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Reitstunden nicht gewährt.
Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.
Wird eine Anmeldung zu einer individuellen Ponystunde (über die Wertkarte) rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (24 Stunden vor dem Termin) storniert, so wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung (z.B. einer Unterrichtsstunde, PonyCamp, PonyGeburtstag etc.)verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
Wird die Teilnahme an einem Stammplatz eines Reitabos storniert, so besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Aus Kulanz können Termine, die rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (24 Stunden vor dem Termin) storniert wurde, innerhalt von 4 Wochen nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Sollten keine Ersatztermine verfügbar sein oder können diese nicht innerhalb der 4 Wochenfrist wahrgenommen werden, so verfällt diese Nachholmöglichkeit automatisch.
Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.
Ein Reitschulabovertrag beginnt mit der Abgabe des Anmeldebogens und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Quartalsende und ist dem Betrieb schriftlich mitzuteilen. Die Kündigung erfolgt schriftlich an folgende Adresse:
Die PonySchule Susanne Kühn An den sechzig Morgen 2 55234 Gau-Heppenheim
Die Bezahlung der PonyCamps erfolgt in 2 Raten. Die 1. Rate in Höhe von 50% der Kursgebühr wird bei Buchung fällig, die 2. Rate (50% der Kursgebühr) ist in der Woche vor Lehrgangsbeginn auf das genannte Konto zu überweisen.
Stornierungen bis 4 Wochen vor Beginn der PonyCamps sind kostenlos. Bei Stornierungen zwischen 4 Wochen und 14 Tage vor Campbeginn werden 50% des Kurspreises als Stornogebühr fällig. Bei Stornierungen weniger als 14 Tage vor Campbeginn wird der gesamte Kaufpreis als Stornogebühr fällig, es sei denn der Kursplatz kann durch ein/e Ersatzteilnehmer/in besetzt werden.
Bereits getätigte Anzahlungen werden nach Abzug der Stornogebühren im Reitbuch als Wertguthaben gutgeschrieben und können z.B. für den Kauf anderer Kurse eingesetzt werden.Eine Auszahlung ist nicht möglich.
Die Bezahlung der PonyGeburtstagsfeier erfolgt in 2 Raten. Die 1. Rate in Höhe von 50% der Eventgebühr wird bei Buchung fällig, die 2. Rate (50% der Eventgebühr) ist in der Woche vor der Feier auf das genannte Konto zu überweisen.
Für Zusatzleistungen wie z.B. vegane, glutenfreie oder laktosefreie Lebensmittel sowie die Erweiterung des zeitlichen Rahmens wird ein Aufpreis berechnet. Der Grundpreis für eine PonyGeburtstagsfeier gilt für bis zu 10 Kinder, jedes weitere Kind kostet 30€ extra.
Stornierungen bis 4 Wochen vor Beginn der Feier sind kostenlos. Bei Stornierungen zwischen 4 Wochen und 14 Tagen vor Beginn der Feier werden 50% des Eventpreises als Stornogebühr fällig. Bei Stornierungen weniger als 14 Tage vor Beginn der Feier wird der gesamte Eventpreis als Stornogebühr fällig.
Bereits getätigte Anzahlungen werden nach Abzug der Stornogebühren im Reitbuch als Wertguthaben gutgeschrieben und können z.B. für den Kauf anderer Kurse/Events oder Unterrichtsstunden eingesetzt werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO Susanne Kühn, An den sechzigMorgen 2, 55234 Gau-Heppenheim erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b), f) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Drittefindet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehrerforderlich sind. Sie haben das Recht, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschungder Daten zu fordern.